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Aktuelles

08.05.2012
R U N D S C H R E I B E N 2/2012

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

hiermit laden wir Sie zur diesjährigen

                                      Jahreshauptversammlung
                      am Samstag, den 19. Mai 2012, 10.00 Uhr
Steigenberger Mannheimer Hof, Mannheim, Augustaanlage 4-8, Mannheim

ein. Über Ihr zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freuen.

Die
                                         T A G E S O R D N U N G

geben wir Ihnen wie folgt bekannt:

1.    Berichte des Präsidenten und der Vorstandsmitglieder über das Geschäftsjahr 2011
2.    Kassenbericht des Schatzmeisters für das Jahr 2011

Nach den Berichten besteht jeweils Gelegenheit zur Aussprache.

3.    Entlastung des Vorstandes

4.    Festsetzung des Kammerbeitrages für das Jahr 2013

5.    Neuwahlen.
In diesem Jahr scheiden turnusgemäß nachstehende Mitglieder aus dem Kammervorstand aus:
Landgerichtsbezirk Heidelberg:          
Rechtsanwältin Silke Klein    
Rechtsanwalt Wolfgang Heinz
Rechtsanwalt Jürgen Schneider
Rechtsanwalt Dr. Jobst Wellensiek

Landgerichtsbezirk Karlsruhe:       
Rechtsanwalt Andreas von Hornung
Rechtsanwalt Dr. Eberhardt Meiringer

Landgerichtsbezirk Mannheim:       
Rechtsanwältin Christina Hünlein
Rechtsanwalt Thomas Väth
Rechtsanwalt Manfred Wissmann

Landgerichtsbezirk Mosbach:       
Rechtsanwalt Dr. Willy Gramlich

6.    Bestellung eines Kassenprüfers

7.    Beschlussfassung über die Änderung des § 20 der Wahlordnung für die Satzungsversammlung
Den bisherigen Wortlaut des § 20 der Wahlordnung sowie die vorgeschlagene Neuregelung finden Sie nachfolgend unter  I.

8.    Beschlussfassung zur Änderung der §§ 1 und 3 der Satzung betreffend Aufwandsentschädigungen und Reisekostenvergütung für ehrenamtlich Tätige
Den bisherigen Wortlaut sowie den vorgeschlagenen neuen Wortlaut der §§ 1 und 3 dieser Satzung finden Sie nachfolgend unter II. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Entschädigung der Anwaltsrichter sowie der Mitglieder des Wahlausschusses der Satzungsversammlung.

9.    Neufassung der §§ 1 und 5 der Gebührensatzung der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Vorgesehen sind Ergänzungen der genannten Bestimmungen. Den vollständigen Text der §§ 1 und 5 der Gebührensatzung finden Sie nachfolgend unter III; die vorgeschlagenen Änderungen sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.

10.   Verschiedenes

11.   Verabschiedung der Herren Rechtsanwälte Dr. Eberhardt Meiringer (Mitglied des Vorstandes seit 1995), Jürgen Schneider (Mitglied des Vorstandes seit 1996) und Dr. Jobst Wellensiek (Mitglied des Vorstandes seit 1972)

Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung laden wir zu einem gemeinsamen Mittagessen sehr herzlich ein.

I.    Beschlussfassung über die Änderung des § 20 der Wahlordnung für die Satzungsversammlung

Bisheriger Wortlaut des § 20 der Wahlordnung zur Satzungsversammlung

Kosten der Wahl

„Die durch die Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Wahlprüfbarkeit entstehenden Kosten trägt die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten Fahrtkostenerstattung und für jeden Tag ihrer Tätigkeit Aufwandsentschädigung. Es gelten die gleichen Sätze wie für die Mitglieder des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe.“

Vorschlag Neuregelung

„Die durch die Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Wahlprüfung entstehenden Kosten trägt die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Die Entschädigung der Mitglieder des Wahlausschusses bestimmt sich nach der von der Kammerversammlung beschlossenen Satzung betreffend „Aufwandsentschädigungen und Reisekostenvergütung für ehrenamtlich Tätige in ihrer jeweiligen Fassung.“

II.    Beschlussfassung zur Änderung der §§ 1 und 3 der Satzung betreffend Aufwandsentschädigungen und Reisekostenvergütung für ehrenamtlich Tätige

Ergänzung des bisherigen Wortlauts (Fettdruck)

§ 1 Tagegeld

Die
a)  Mitglieder des Kammervorstands,
b)  Anwaltsrichter,
c)  Protokollführer in den Sitzungen der Anwaltsgerichte,
d)  Mitglieder der Prüfungsausschüsse für Fachanwaltsbezeichnungen und die
e)  Mitglieder des Ausschusses für die Wahlen zur Satzungsversammlung sowie die
f)    Mitglieder der Satzungsversammlung

erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen ihrer jeweiligen Gremien – Vorstandsmitglieder  auch für die Teilnahme an Ausschusssitzungen, Mitgliederversammlungen, BRAK-Hauptversammlungen sowie sonstigen Veranstaltungen, die im Rahmen der ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit wahrzunehmen sind – ein Tagegeld.

Dieses beträgt das 1,5-fache des in Ziff.3 der Nr. 7005 VV-RVG jeweils genannten Betrages (ohne Auslandsreisezuschlag).

Bisheriger Wortlaut § 3

§ 3    Pauschalen

1.    Die Vorsitzenden der Anwaltsgerichte sowie die Beisitzer erhalten – neben dem Tagegeld gem. § 1 für jeden Sitzungstag – für jedes bei ihrer jeweiligen Kammer anhängig werdende Verfahren eine AufwandsPauschale von 25,00 €.

Die jeweiligen Berichterstatter erhalten – neben dem Tagegeld gem. § 1 für jeden Sitzungstag – für jedes von ihnen bearbeitete Verfahren eine Aufwands-Pauschale von 35,00 €.

2.    Die Mitglieder des Prüfungsausschusses für Rechtsanwaltsfachangestellte erhalten für die Mitwirkung an der Abschlussprüfung eine Pauschale von 350,00 €. Mit dieser Pauschale sind auch sämtliche etwaigen Korrekturarbeiten (1. und 2. Korrektur) abgegolten.

3.    Die Fachlehrer, die im Rahmen des Unterrichts für Auszubildende zukünftiger Rechtsanwaltsfachangestellte tätig sind, erhalten für die Korrekturarbeit im Rahmen der Zwischenprüfungen 1,50 € pro Prüfungsarbeit und für die Aufsichtsführung in der Zwischenprüfung 18,00 € pro Stunde.
Für die Korrektur von Abschluss-Prüfungsarbeiten im Fach „Textbe- und -verarbeitung“ beträgt die Vergütung 9,00 € pro Prüfling.
Für die Ausarbeitung und Stellung von Prüfungsarbeiten für die schriftliche Zwischen- und Abschlussprüfung beträgt die Vergütung 200,00 € pro Prüfungsfach.

4.    Die Mitglieder des Prüfungsausschusses für „Rechtsfachwirte/wirtinnen“ erhalten für die Mitwirkung an der Prüfung eine Pauschale von 350,00 €.

Die Dozenten des Lehrgangs für „Rechtsfachwirte/wirtinnen“ erhalten pro Unterrichtstag ( = 7 Unterrichtsstunden a 45 Minuten)  eine Pauschale 350,00 €.
 
Vorschlag Neuregelung

§ 3    Pauschalen

1.    Die Mitglieder des Wahlausschusses für die Wahlen zur Satzungsversammlung erhalten eine einmalige Aufwandspauschale von 50,00 €.

2.    Die Vorsitzenden des Anwaltsgerichts erhalten eine monatliche Aufwandspauschale in Höhe von 50,00 €. Desweiteren erhalten je Verfahren, an dem Sie beteiligt sind,
    

  • der Vorsitzende eine Aufwandspauschale von 50,00 €
  • der die Verhandlung leitende Richter eine Aufwandspauschale von     50,00 €;
  • der Berichterstatter eine Aufwandspauschale von 100,00 €
  • der Beisitzer eine Aufwandspauschale von 35,00 €.


3.    Die Mitglieder des Prüfungsausschusses für Rechtsanwaltsfachangestellte erhalten für die Mitwirkung an der Abschlussprüfung eine Pauschale von 350,00 €. Mit dieser Pauschale sind auch sämtliche etwaigen Korrekturarbeiten (1. und 2. Korrektur) abgegolten.

4.    Die Fachlehrer, die im Rahmen des Unterrichts für Auszubildende zukünftiger Rechtsanwaltsfachangestellte tätig sind, erhalten für die Korrekturarbeit im Rahmen der Zwischenprüfungen 1,50 € pro Prüfungsarbeit und für die Aufsichtsführung in der Zwischenprüfung 18,00 € pro Stunde.
Für die Korrektur von Abschluss-Prüfungsarbeiten im Fach „Textbe- und -verarbeitung“ beträgt die Vergütung 9,00 € pro Prüfling.
Für die Ausarbeitung und Stellung von Prüfungsarbeiten für die schriftliche Zwischen- und Abschlussprüfung beträgt die Vergütung 200,00 € pro Prüfungsfach.

5.    Die Mitglieder des Prüfungsausschusses für „Rechtsfachwirte/wirtinnen“ erhalten für die Mitwirkung an der Prüfung eine Pauschale von 350,00 €.

Die Dozenten des Lehrgangs für „Rechtsfachwirte/wirtinnen“ erhalten pro Unterrichtstag ( = 7 Unterrichtsstunden a 45 Minuten)  eine Pauschale 350,00 €.

III.    Neufassung der §§ 1 und 5 der Gebührensatzung der Rechtsanwalts-kammer Karlsruhe

Vorgeschlagene Änderungen (Fettdruck)

§ 1    Allgemeine Amtshandlungen

  1. Bearbeitung eines Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft     gemäß §§ 6, 12 BRAO    200,00 €
  2. Bearbeitung eines Antrags auf Zulassung einer Rechtsanwaltsge-sellschaft    500,00 €
  3. Bearbeitung von Anträgen auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammergemäß §§ 206, 207, 209 BRAO, § 3 EuRAG sowie § 60 I S. 3 BRAO    200,00 €
  4. Bearbeitung eines Antrags auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe nach vorheriger Zulassung durch eine andere Rechtsanwaltskammer, § 27 Abs. 3 BRAO    100,00 €
  5. Bearbeitung eines Antrags auf Gestattung des Führens einer Fachanwaltsbezeichnung    300,00 €
  6. Für die Registrierung einer Zweigstelle    100,00 €
  7. Bearbeitung eines Antrags auf Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 47, 53 BRAO bzw. auf Gestattung, den Beruf trotz Tätigkeit im öffentlichen Dienst selbst auszuüben, § 47 BRAO, sowie Vertreterbestellung von Amts wegen    30,00 €
  8. Bearbeitung eines Antrags auf Befreiung von der Kanzleipflicht, §§ 29, 29 a BRAO    50,00 €   
  9. Ausstellung eines Anwaltsausweises    20,00 €
  10. Bearbeitung eines Antrags auf Feststellung der Gleichwertigkeit gemäß Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)    300,00 €


§ 5    Auslagen, Mahngebühren

    (1)    In der Verwaltungsgebühr sind die der Rechtsanwaltskammer erwachsenen Auslagen enthalten. Dies gilt nicht für Ordnungswidrigkeitenverfahren; bei diesen kommen zu der Verwaltungsgebühr die Auslagen gemäß § 107 Abs. 3 OWiG hinzu. Dies gilt auch nicht für Anträge gem. § 1 Nr. 10; auch hier sind die Auslagen zusätzlich zu erstatten.

IV.    In eigener Sache: Versendung der Kammerrundschreiben

Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat mittlerweile rd. 4.600 Mitglieder, welche sämtlich Empfänger der Kammerrundschreiben sind. Etwa die Hälfte der Kammermitglieder erhält das Rundschreiben über das der Kammergeschäftsstelle bekannt gegebene LG-Fach; alle anderen Kammermitglieder erhalten das Rundschreiben durch Postzustellung. Sie werden sich sicher vorstellen können, dass der Druck der Kammerrundschreiben mit einem nicht unerheblichen Kostenaufwand verbunden ist; gleiches gilt auch für den Postversand. Hinzu kommt der ganz erhebliche Personalaufwand für die Adressierung und Versandfertigstellung der Rundschreiben.

Ihnen ist bekannt, dass der Kammerbeitrag in Höhe von jährlich 150,00 € seit langen Jahren unverändert ist trotz ständig steigender Kosten. Um den Kammerbeitrag auch in den kommenden Jahren nach Möglichkeit auf der bisherigen Höhe halten zu können, prüft der Kammervorstand ständig die Umsetzbarkeit von Einsparungsmöglichkeiten. Ein ganz erhebliches Sparpotential bietet sich hier bei einem künftigen Versand der Kammerrundschreiben via E Mail, soweit nicht die Versendung in Papierform wegen zwingender gesetzlicher Bestimmungen (z.B. die Einladung zur Kammerversammlung) erfolgen muss. Etwa die Hälfte der Kammermitglieder hat uns ihre E-Mail-Adresse bekannt gegeben, wobei es sicher so sein mag, dass etliche dieser E-Mail-Adressen zwischenzeitlich geändert worden sind, ohne dass uns dies bekannt geworden ist.

Falls Sie damit einverstanden sind, würden wir Ihnen in Zukunft die Kammerrundschreiben (ausgenommen die Einladung zu Kammerversammlungen) als Email zusenden. Um uns Ihr Einverständnis mitzuteilen, senden Sie uns bitte

bis 31. Mai 2012

das diesem Kammerrundschreiben beigefügte Formular ausgefüllt per Fax zurück. Über Ihre zahlreiche Teilnahme am Email-Versand würden wir uns freuen.

V.    Gebühren für die Erstellung von Schiedsgutachten nach § 18 ARB 1994

In regelmäßigen Abständen werden Anfragen an die regionalen Rechtsanwaltskammern oder an die BRAK gerichtet, ob die Vereinbarung zwischen der BRAK und der HUK-Coburg aus dem Jahre 1994 zur Vergütung in Schiedsverfahren nach § 18 ARB 1994 verlängert und insbesondere auf das RVG umgestellt worden ist.

Da die Versicherer kartellrechtliche Bedenken haben, ist keine neue Vereinbarung abgeschlossen worden; ebensowenig ist eine Umstellung auf das RVG erfolgt. Wie die BRAK mitteilt, ist dieser aber aus einigen Gesprächen bekannt, dass viele Kollegen mit den Versicherern vor Einleitung des Schiedsverfahrens Vergütungsvereinbarungen treffen, welche Vergütungen über der Mittelgebühr von 1,5 vorsehen. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Aufnahme der Tätigkeit im konkreten Fall mit der Versicherung eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, die mindestens eine Gebühr von 2,0 vorsieht.

Der Ausschuss Versicherungsrecht der BRAK wird sich darum bemühen, mit dem GDV zu verhandeln, dass generell eine Anhebung der Gebühr für Schiedsgutachten auf 2,0 erfolgt. Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, werden wir Sie unterrichten.

VI.    Büro für Euregionale Zusammenarbeit (BES) in Maastricht

Ziel des organisatorisch als eigene Einheit konzipierten, personell und finanziell bei der Staatsanwaltschaft Maastricht angesiedelten Büros für euregionale Zusammenarbeit (BES) ist es, die Strafverfolgung in der durch hohe Bevölkerungsdichte und große Wirtschaftskraft geprägten EUREGIO zu verbessern, zu erleichtern und zu beschleunigen sowie eine an gemeinsamen Zielen orientierte Strafverfolgung zu institutionalisieren.

Staatsanwälte aus Deutschland, den Niederlanden und Belgien sollen sich bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität gegenseitig unterstützen. Ermittlungen, welche die drei Länder betreffen, können damit besser koordiniert werden. Das Büro steht nicht nur den euregionalen Staatsanwaltschaften als Ansprechpartner zur Verfügung; es kann von Staatsanwaltschaften und Gerichten im gesamten Bundesgebiet genutzt werden.

Das BES hat seine Tätigkeit am 01. April 2004 aufgenommen. Seit dem 01. Oktober 2008 hat Nordrhein-Westfalen einen Verbindungsstaatsanwalt dorthin entsandt. Seit Dezember 2011 nimmt der Staatsanwalt (GL) Mocken diese Aufgabe wahr.

Zwar ist das Büro für euregionale Zusammenarbeit vornehmlich auf die Unterstützung der Justiz ausgerichtet. Aber auch Verteidiger können durchaus ein Interesse an dessen Ein-schaltung haben, etwa im Zusammenhang mit der Erledigung von Rechtshilfe- oder Voll-streckungshilfeersuchen. Es kann sich dann gegebenenfalls empfehlen, bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft anzuregen, das BES einzuschalten. Im Rahmen seiner Möglichkeiten kann das Büro erforderlichenfalls auch darüber hinaus Unterstützung leisten, so etwa in Zu-ständigkeits- und Verfahrensfragen oder bei der Vermittlung von Ansprechpartnern in den Niederlanden und Belgien.

Postanschrift:
Bureau Euregionale Samenwerking BES
Parket Maastricht
Postbus 1987
6201 BZ Maastricht
Niederlande

Herr StA (GL) Mocken                      Sekretariat: Frau Eikenboom-Wiegers
Telefon: 0031 43 88 85632             Telefon: 0031 43 34 65142
Telefax: 0031 43 34 40 806            Telefax: 0031 43 34 40 806
E-Mail: j.mocken@om.nl                   E-Mail: n.wiegers@om.nl

VII.    Besetzung des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg

Mit Wirkung vom 01.02.2012 hat der Herr Justizminister Frau Rechtsanwältin Dr. Vera Lieberwirth, Mannheim, für die Dauer ihrer Mitgliedschaft bei dem Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg zum Vorsitzenden eines Senats dieses Gerichtes bestellt. Wie bereits bei früherer Gelegenheit mitgeteilt, ist Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Kirchberg, Karlsruhe, zum Präsidenten des Anwaltsgerichts Baden-Württemberg berufen worden; in dieser Funktion ist er zugleich auch Vorsitzender eines Senats. Damit werden die Vorsitzenden zweier von insgesamt drei Senaten des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg derzeit aus dem Kreis der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe gestellt.

Mit Wirkung ab 25.02.2012 hat der Herr Justizminister Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Ferdinand Gillmeister, Freiburg, erneut auf die Dauer von 5 Jahren zum Mitglied des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg bestellt. Erstmals zu Mitgliedern des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg wurden für die Zeit ab 01.03.2012 Frau Rechtsanwältin Ulrike Weidt, Offenburg, Frau Rechtsanwältin Dr. Alexandra Schmitz, Stuttgart, sowie Herr Rechtsanwalt Harald Bofinger, Stuttgart, bestellt.

VIII. Kooperationsangebot der AHK USA/New York

Die Rechtsabteilung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York hat uns darauf hingewiesen, dass sie bereits seit mehreren Jahren deutschen wie auch US-Amerikanischen Unternehmen und Privatpersonen beim Einzug fälliger Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern in den USA bzw. Deutschland hilft. Sollte Ihrerseits Interesse hieran bestehen, steht Ihnen folgende Kontaktadresse zur Verfügung:

legalservices@gaccny.com
www.ahk-usa.com.

IX.    Deutsches Juristenorchester sucht weitere Mitspieler

Das Deutsche Juristenorchester ist ein im September 2008 gegründetes überregionales Liebhaberorchester, welches sich vorwiegend aus Juristinnen und Juristen aller Berufsgruppen zusammensetzt und sich zweimal im Jahr zu Probenwochenenden an unterschiedlichen Orten in ganz Deutschland trifft. Am Ende des zweiten Probenwochenendes steht ein Konzert, in welchem das erarbeitete musikalische Programm der Öffentlichkeit vorgestellt wird.

Das nächste Probenwochenende findet Anfang Juni 2012 in der Justizakademie Hammelburg statt. Am Ende des zweiten Probenwochenendes, welches ebenfalls in Hammelburg stattfindet, wird ein Konzert in Würzburg stehen. Weiterhin wird das Orchester am 19.09.2012 beim Juristentag in München ein Konzert gemeinsam mit dem Chor des Amtsgerichtes München bestreiten.

Das Deutsche Juristenorchester bietet ein deutschlandweites juristisch-musikalisches Netzwerk mit einer lockeren und entspannten Atmosphäre während der Proben- und Konzertwochenenden. Dem Orchester herzlich willkommen sind interessierte Mitspieler und Mitspielerinnen, zur Zeit vor allem Geigen, aber natürlich auch alle anderen Streicher, Bläser und Schlagwerker, da das Deutsche Juristenorchester als Projektorchester immer einem gewissen Wechsel in der Besetzung unterliegt.

Weitere Informationen und das aktuelle Programm finden Sie unter www.deutsches-juristenorchester.de. Kontakt aufnehmen können Sie unter vorstand@deutsches-juriste-norchester.de.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihr

Dr. Jobst Wellensiek
  - Präsident -

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