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Wahlen zum Kammervorstand 2024

 

Wahlausschuss veröffentlicht mit der Zweiten Wahlbekanntmachung vom 27.02.2024 die Namen der zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 insgesamt zwölf Wahlvorschläge zu der Wahl zum Kammervorstand 2024 zugelassen.

In der Zweiten Wahlbekanntmachung vom 27.02.2024, welche gemäß § 9 Abs. 4 der WahlO nur an dieser Stelle veröffentlicht wird, finden Sie die Namen der zur Vorstandswahl zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten, geordnet nach Wahlbezirken (LG-Bezirken) und dort wiederum in alphabetischer Reihenfolge. Sie finden dort auch Hinweise zur Wahl und zur Stimmabgabe.

In den nächsten Tagen finden Sie nachfolgend unter "Selbstvorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten" die bei der Kammergeschäftsstelle von den Bewerbern eingereichten Unterlagen.

Die zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten haben Gelegenheit, sich den Kammermitgliedern in der Kammerversammlung am 10.04.2024 persönlich vorzustellen.

Alle wahlberechtigten Mitglieder der RAK Karlsruhe erhalten rechtzeitig zu Beginn der Wahlfrist vom 10.04.2024, 09.00 Uhr, bis zum 22.04.2024, 16.00 Uhr, per beA, soweit ein solches für sie bereitgestellt ist, im Übrigen per Briefpost,  ihre Zugangsdaten (Wähler-ID und Passwort) zu dem von POLYAS im Auftrag der RAK Karlsruhe ab Versand der Wahlunterlagen freigeschalteten Wahlportal. Einen Link zum Wahlportal finden Sie rechtzeitig vor Beginn der Wahlfrist gleichfalls an dieser Stelle.

Seit der Wahlausschuss seine Tätigkeit begonnen hat, haben wir Ihnen folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

 

 

Hier geht es zur Selbstdarstellung der Kandidatinnen und Kandidaten

 

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Die Mitgliedschaft endet mit der Aufnahme durch eine andere Rechtsanwaltskammer oder durch Erlöschen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, eine (Personal-)Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist eine von insgesamt 28 regionalen Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet einschließlich der Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof. Sämtliche regionalen Rechtsanwaltskammern bilden in ihrer Gesamtheit kraft Gesetzes die Bundesrechtsanwaltskammer als Verbandskörperschaft mit Sitz in Berlin.